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Meldung von Verdachtsfällen
Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 GwG sind gemäß § 43 GwG verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung unverzüglich der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.
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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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04131 26-1580E-Mail sendenGebäude 12 - Zimmer 010 // 1
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail sendenGebäude 12 - Zimmer 001 // 1
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Hier finden Sie weiterführende Links:
Financial Intelligence Unit (FIU)
Als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nimmt die FIU Hinweise zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das GwG und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierungen entgegen und analysiert diese Verdachtsmeldungen. Die Abgabe von Verdachtsmeldungen ist auch anonym möglich.