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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, und deren Einkünfte und Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.
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Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: A - Fq; I - J
04131 26-1708E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H - Zimmer 100 // 2
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Sozialhilfe und Wohngeld
Stefanie Niederreiner
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Ku - Rn
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Sozialhilfe und Wohngeld
Karin Rieckmann
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Kr - Kt; Ro - U
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Sozialhilfe und Wohngeld
Katrin Baas
Sozialhilfe - Zuständigkeit nach Name: Ka - Kp; V - Z
04131 26-1312E-Mail sendenGebäude 2, Eingang H - Zimmer 100 // 2
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Mittwoch
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitag
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
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Wer ist anspruchsberechtigt?
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten Personen, die
- das 65. Lebensjahr vollendet bzw. eine andere besondere Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) sind
und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen oder Vermögen bestreiten können.