Vorlage - 2024/326
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Wirtschaftsplan 2025-final (441 KB) |
Sachlage:
Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung (SBU) ist für das Wirtschaftsjahr 2025 ein
Wirtschaftsplan aufzustellen.
Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Allgemeine Erläuterungen zum Erfolgs- und Vermögensplan:
Die Summen der Erlöse und Aufwendungen für 2025 betragen jeweils 9.695.400€.
Die Zuweisung des Landkreises in Höhe von 8.463.000€ verringert sich gegenüber dem Vorjahr
(8.537.000€) um 74.000€.
Von der Zuweisung des Landkreises fließen die Zinsen und Tilgung für das Innere Darlehen sowie die
Erstattung für die Inanspruchnahme des Landkreises (Personalabrechnungen, IT-Service u.s.w.) in einer
Gesamtsumme in Höhe von rd. 2.160.300€ wieder an den Landkreis zurück (Vorjahr 2024: rd.
2.226.300€), also rd. 66.000€ weniger durch Reduzierung der Zinsen für das Innere Darlehen (-74.000€)
bzw. Erhöhung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale (+8.000€).
Vermögensplan:
Die Tilgungsanteile für das Innere Darlehen betragen 1.575.000€ und 273.400€ für die
Darlehensfinanzierung des zentralen Betriebshofs in Scharnebeck:
Betriebs-und Geschäftsausstattung:
Nachdem im Wirtschaftsjahr 2024 im Wesentlichen die Beschaffungen von 5 Kolonnenfahrzeugen sowie die Übernahme des im Mietkauf erworbenen Baggers anstand, stehen im Wirtschaftsjahr 2025 die Beschaffungen von 7 Streuautomaten und einem Anhängerfahrgestell an.
Der Finanzbedarf hierfür beläuft sich auf insgesamt 340.000€ (Vorjahr: 393.000€).
Straßenbau:
Insgesamt sind 5.945.000€ für Infrastrukturmaßnahmen (inkl. Planungskosten Elbbrücke in Höhe von
100.000€) sowie Grunderwerb vorgesehen. Davon werden 2.809.000€ durch Landesmittel nach dem
NGVFG refinanziert. Der Eigenanteil des SBU für diese Infrastrukturmaßnahmen beträgt 2.691.000€.
Der Landkreis Lüneburg gewährte im Jahr 2024 einen Investitionszuschuss für die Planungsleistungen der Elbbrücke in Höhe von 900.000€, die nach Ende des Wirtschaftsjahres 2024 voraussichtlich noch nicht in Gänze verbraucht sein werden.
Die geplanten Radwegbaumaßnahmen entsprechen der Prioritätenliste des Radverkehrskonzeptes und
sind dementsprechend nach der Richtlinie „Radverkehrsförderung des Landkreises Lüneburg“
förderfähig.
Um einen ausgeglichenen Vermögensplan aufstellen zu können, ist es erforderlich, eine Entnahme aus
der Erneuerungsrücklage in Höhe von 1.991.400€ zu veranschlagen. Dies ist jedoch nur möglich, da die Baumaßnahmen K 26, Ausbau der OD Köstorf und Radwegneubau K 28 – L221 (Nutzfelder Kreisel) nicht im Wirtschaftsjahr 2024 realisiert werden konnten, sondern in das Jahr 2025 verschoben werden mussten. Wie bereits in den Vorjahren ausgeführt, werden die Einnahmen aus
Abschreibungen sowie der Veräußerung von Sachvermögen hierfür nicht ausreichen, da die
oben erwähnten Tilgungsleistungen davon ebenfalls abzuziehen sind.
Eine derartige Entnahme aus der Erneuerungsrücklage wird im Wirtschaftsjahr 2026 nicht mehr möglich sein, da dort nicht mehr ausreichend Mittel zur Verfügung stehen werden.
Um weiterhin notwendige Baumaßnahmen realisieren zu können, hat der Landkreis signalisiert, ab dem Wirtschaftsjahr 2026 die fehlenden Finanzierungsanteile durch Investitionszuschüsse bereitzustellen (siehe auch die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2028).
Der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist darüber hinaus zu entnehmen, dass der Bereich Unterhaltung und Instandsetzung erheblich gekürzt werden musste, um einen ausgeglichenen Plan aufstellen zu können. Diese Kürzung konnte jedoch nur zu Lasten des Bereichs Unterhaltung und Instandsetzung erfolgen, da bei anderen Kostenstellen keine oder nur eine sehr begrenzte variable Kostenplanung möglich ist.
Diese Kürzung hätte jedoch zur Folge, dass der dringend notwendige Substanzerhalt der Kreisstraßen, Brücken und Radwege nicht mehr gewährleistet wäre und es mittelfristig zu einem erhöhten Investitionsbedarf käme.
Aus hiesiger Sicht erscheint daher eine deutlich höhere Zuweisung des Landkreises ab dem Jahr 2026 unumgänglich.
Stellenplan:
Im Rahmen einer Stellenbewertung ist eine Ing.-Stelle rückwirkend zum 01.04.2023 von E 10 auf E 11 angehoben worden.
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Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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