Vorlage - 2024/310
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 231031_Grundsaetze_der_Foerderung_Kommune (250 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis nimmt im Jahr 2025 am Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Demokratie leben!“ teil.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen.
Die Bereitstellung der dafür erforderlichen Eigenmittel in Höhe von rund 15.500 Euro wird durch Haushaltsreste aus 2024 sichergestellt. Personell wird der Rechtsextremismusbeauftragte das Programm begleiten.
Sachlage:
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hat das Ziel, das demokratische Bewusstsein in der Gesellschaft zu stärken und extremistischen und menschenfeindlichen Tendenzen entgegenzuwirken. Dabei werden Projekte und Initiativen gefördert, die sich gegen jede Form von Extremismus, Rassismus und Gewalt sowie für eine offene, tolerante Gesellschaft einsetzen.
„Demokratie leben!“ unterstützt Kommunen und Landkreise bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Konzepte zur Demokratieförderung. Dies umfasst Projekte der politischen Bildung, der Jugendarbeit und der Zivilgesellschaft. Mit der Teilnahme am Programm erhält der Landkreis die Möglichkeit, Bundesfördermittel zu nutzen, um langfristig präventive Strukturen zu stärken und gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aktiv gegen demokratiefeindliche Strömungen vorzugehen.
Das Programm ermöglicht es, Organisationen und Initiativen vor Ort durch finanzielle Unterstützung zu stärken. Es ist zunächst für das Jahr 2025 verlängert.
Die Hansestadt Lüneburg ist bereits Teilnehmerin des Förderprogramms und arbeitet in enger Kooperation mit der Lawaetzstiftung, die auch Programmteilnehmer der Hansestadt Hamburg betreut, zusammen. Die Lawaetzstiftung wäre bereit die Programmabwicklung auch für den Landkreis Lüneburg zu übernehmen, so dass sich die Verwaltung mit der vom Programm vorgegebenen „halbe Stelle“ um eigene Projekte kümmern könnte. Hierfür würden (aus vorhanden Stellenanteilen) sowohl der Beauftragte gegen Rechtextremismus als auch der Verantwortliche für Demokratiebildung/Politische Bildung der Bildungskommune Stunden aufstocken, so dass die Teilnahme am Programm gut in vorhandene Strukturen eingebettet werden kann.
Alle Aktivitäten erfolgen in Abstimmung mit der Hansestadt, so dass möglichst viele Synergieeffekte herbeigeführt und Doppelarbeiten vermieden werden.
Das Projekt umfasst folgende Themenbereiche:
- Aufbau und Etablierung eines Bündnisses
- Aufbau und Etablierung eines Ämternetzwerkes
- Organisation und Durchführung eines Jugendforums
- Vernetzung der vorhandenen Akteure
- Qualitätssicherung der Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung ausführen. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung durch Bundesmittel in Höhe von bis zu 140.000 Euro jährlich. Der Landkreis muss zur Sicherung der Förderung einen Eigenanteil von 10% leisten.
Der Landkreis Lüneburg hat bereits am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen und wurde mit kurzer Antragsfrist aufgefordert, den Antrag zu stellen, so dass die Verwaltung dies vorsichtshalber bereits erledigt hat. Weder die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren noch die Antragstellung lag passend zu den Ausschüssen und wurde sehr kurzfristig für interessierte Kommunen und Landkreis durch den Bund geöffnet. Der Antrag würde bei einer negativen Entscheidung zur Teilnahme von der Verwaltung zurückgezogen werden.
Die Teilnahme am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist eine Chance für den Landkreis, sich gezielt für eine offene und demokratische Gesellschaft einzusetzen. Sie stärkt die regionale Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Zivilgesellschaft und Bildungsinstitutionen und trägt zur nachhaltigen Demokratieförderung bei.
Die vom Landkreis Lüneburg erforderlichen finanziellen Ressourcen können über Haushaltsreste des Bildungs- und Integrationsbüros gedeckt werden, der Rechtsextremismusbeauftragte begleitet das Projekt.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | ca 15.500 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| x | durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: nicht benötigte Mittel der Bildungskommune (in 2024 noch keine „kostspieligen“ Maßnahmen erfolgt) |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| x | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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