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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/007  

Betreff: Wahl eines/ einer stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nette, Dorte
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
02.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik zurückgestellt   
13.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Anlage/n: ./.

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Zur/ zum stellvertretenden Vorsitzenden wird … gewählt.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Kreistagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel hat mit Schreiben vom 04.12.2022 auf seinen Sitz im

Kreistag verzichtet (siehe Vorlage 2022/395).

Dadurch scheidet Herr Detlev Schulz-Hendel auch als stellvertretender Vorsitzender aus dem Ausschuss für

Wirtschaft und Touristik aus.

Nachfolgerin ist Frau Barbara Beenen (siehe Vorlage 2022/440).

 

Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

r die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG):

Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn

dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat.

 

Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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